Stillen und Berufstätigkeit

Viele Mütter steigen wenige Wochen nach der Geburt wieder ins Erwerbsleben ein und stellen sich die Frage nach der Vereinbarkeit von Stillen und Erwerbstätigkeit.

Fest steht: Der Wiedereinstieg ins Erwerbsleben muss kein Grund sein, mit dem Stillen aufzuhören auch kleine Babys berufstätiger Mütter können gestillt werden.

Hier finden Sie ein Merkblatt der LLL Deutschland zum Gewinnen, Aufbewahren und Erwärmen von Muttermilch, sowie Informationen zu den Rechten einer (stillenden) Mutter im Arbeitsalltag.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Unsicherheiten an eine Stillberaterin. Sie kann Sie dabei unterstützen, die für Sie bestmögliche Lösung zu finden.


Empfohlene Literatur